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Führerschein mit 17

Früher ans Steuer.

Mit dem Begleiteten Fahren sammelst du schon ab 17 Fahrpraxis – mit einer erfahrenen Begleitperson auf dem Beifahrersitz. Die Ausbildung ist dieselbe wie für Klasse B.
Junge Fahrerin in orangefarbener Jacke am Lenkrad

Zeitleiste

Von 16½ bis 18.

Die Ausbildung ist dieselbe wie für Klasse B – nur der Start ist früher.

Grundpreis wie Klasse B: 450 € Beispielwerte

  1. 16½ Jahre

    Ausbildung starten

    Anmeldung in der Fahrschule und Antrag bei der Führerscheinstelle.

  2. 16¾ Jahre

    Theorieprüfung

    Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag.

  3. 16 Jahre, 11 Monate

    Praktische Prüfung

    Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

  4. 17 Jahre

    Begleitet fahren

    Mit der Prüfungsbescheinigung und einer eingetragenen Begleitperson.

  5. 18 Jahre

    Allein fahren

    Prüfungsbescheinigung gegen den Kartenführerschein tauschen.

Begleitperson

Wer darf mitfahren?

Mindestens 30 Jahre alt

Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B

Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister

Namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen

Autobahn im Abendlicht mit Windrädern

FAQ

Fragen zu B17.

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen – zum Beispiel beide Elternteile. Jede muss die Voraussetzungen erfüllen.

Ab dann darfst du allein fahren. Die Prüfungsbescheinigung tauschst du bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein.

Ja. Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung – also schon mit 17.

Fahrschule Bubla Kaufbeuren

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