Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17
Früher ans Steuer.

16½ Jahre
Ausbildung starten
Anmeldung in der Fahrschule und Antrag bei der Führerscheinstelle.
16¾ Jahre
Theorieprüfung
Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag.
16 Jahre, 11 Monate
Praktische Prüfung
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
17 Jahre
Begleitet fahren
Mit der Prüfungsbescheinigung und einer eingetragenen Begleitperson.
18 Jahre
Allein fahren
Prüfungsbescheinigung gegen den Kartenführerschein tauschen.
Begleitperson
Wer darf mitfahren?
Mindestens 30 Jahre alt
Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister
Namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen

FAQ
Fragen zu B17.
Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen – zum Beispiel beide Elternteile. Jede muss die Voraussetzungen erfüllen.
Ab dann darfst du allein fahren. Die Prüfungsbescheinigung tauschst du bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein.
Ja. Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung – also schon mit 17.