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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Muster-AGB Platzhaltertext – wird vor dem Livegang durch die AGB der Fahrschule ersetzt.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Ausbildungsvertrag zwischen der Fahrschule Bubla, Inhaber Christian Bubla, und dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin. Bei Minderjährigen bedarf der Vertrag der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

2. Vertragsabschluss und Ausbildung

Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung der Anmeldung zustande. Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Fahrschule entscheidet nach pädagogischen Gesichtspunkten über den Umfang der praktischen Ausbildung und stellt den Fahrschüler zur Prüfung vor, sobald er den Ausbildungsstand erreicht hat.

3. Entgelte

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Fahrschule ausgehängten Preise. Mit dem Grundbetrag werden der theoretische Unterricht und die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule abgegolten. Fahrstunden, Sonderfahrten, die Vorstellung zur Prüfung und Lehrmaterial werden gesondert berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Der Grundbetrag ist bei Vertragsabschluss fällig. Fahrstunden sind spätestens vor der jeweiligen Fahrstunde bzw. nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung sowie Fremdgebühren sind vor der Prüfung zu entrichten.

5. Absage von Fahrstunden

Vereinbarte Fahrstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, können ohne Nachweis eines Schadens als Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts berechnet werden, es sei denn, der Fahrschüler hat den Ausfall nicht zu vertreten.

6. Kündigung

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet; der Grundbetrag wird nicht erstattet, wenn der theoretische Unterricht bereits begonnen hat.

7. Ausschluss vom Unterricht

Die Fahrschule kann Fahrschüler vom Unterricht ausschließen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, oder die nicht die erforderlichen Dokumente (z. B. Ausbildungsbescheinigung, Brille) mitführen.

8. Haftung

Die Fahrschule haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Ausbildungsfahrzeuge sind gesetzlich haftpflichtversichert.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.